Hier entstehen FAQs zur Schulanmeldung.
Wir haben häufige Fragen zur Einschulung für Sie zusammengestellt.
Welche Kinder werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig?
Alle Kinder im Geburtszeitraum zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 werden im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden vom Schulträger der Stadt Dortmund angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes bis zum 15.11.2025 an einer Grundschule aufgefordert.
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Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 ab?
Eltern schulpflichtig werdender Kinder erhalten von der Stadt Dortmund eine schriftlichhe Aufforderung zur Anmeldung ihres Kindes an einer Grundschule sowie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren. Diesem Schreiben liegt der Anmeldebogen bei, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 15.11.2025 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden.
In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für die fußläufig nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern bis Januar 2025 eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule. Erst dann ist das Kind verbindlich an der Schule aufgenommen.