Hier entstehen FAQs zur Schulanmeldung.
Wir haben häufige Fragen zur Einschulung für Sie zusammengestellt.
Welche Kinder werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig?
Alle Kinder im Geburtszeitraum zwischen dem 01.10.2018 und dem 30.09.2019 werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden ab dem 11.09.2024 vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes bis zum 31.10.2024 an einer Grundschule aufgefordert.
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Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 ab?
Ab 11.09.2024 erhalten Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund eine schriftlichhe Aufforderung zur Anmeldung ihres Kindes an einer Grundschule sowie weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren. Diesem Schreiben liegt der Anmeldebogen bei, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 31.10.2024 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden.
In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für die fußläufig nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern bis Januar 2025 eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule. Erst dann ist das Kind verbindlich an der Schule aufgenommen.