Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört es, zweimal im Jahr zu den Schulpflegschaftssitzungen einzuladen, die Tagesordnung dafür festzusetzen und die Sitzung zu leiten. Weiterhin sind sie gewählte Mitglieder der Schulkonferenz, die das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule ist. Dort arbeiten Elternvertreter, Lehrervertreter sowie die Schulleitung zusammen.
Unsere Schulpflegschaft arbeitet eng mit unserem Förderverein zusammen.